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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Testierfreiheit

Die Testierfreiheit bezeichnet das Recht des Erblassers, ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abzuweichen und selbst Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen. Danach ist es dem Erblasser erlaubt, die nach dem Gesetz vorgesehenen Personen von der Erbfolge auszuschließen und selbst nach freiem Belieben Anordnungen über sein Vermögen nach dem Tod zu treffen. Beschränkt wird die Testierfreiheit durch den sogenannten Pflichtteil.

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