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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Übernahmerecht

Im Rahmen der Testamentsgestaltung kann durch Vermächtnis einer bestimmten Person das Recht zugewandt werden, einen bestimmten Gegenstand aus der Nachlassmasse entgeltlich oder unentgeltlich für sich zu beanspruchen und damit zu Übernehmen. Dieses Gestaltungsmittel bietet sich insbesondere immer an, wenn Erbe in mehrere Personen sindund eine dieser Personen eine besondere Beziehung zu einem Nachlassgegenstand, zum Beispiel dem Elternhaus, hat. Wenn der Erblasser allerdings nicht sicher ist, ob diese Person die Übernahme entweder wünscht oder sich auch leisten kann, ist sie entgeltlich, ist eine solche Gestaltung hilfreich.

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