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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) auf den Todesfall ermöglicht es, dem Begünstigten außerhalb des Nachlasses ein Bankguthaben zukommen zu lassen.

Vorteile:

- Die Verfügungsbefugnis des Kontoinhabers zu Lebzeiten bleibt erhalten.

- Es gibt keine Widerrufsmöglichkeit des Erben, wenn der Begünstigte zu Lebzeiten des Bankkunden an dem Vertrag beteiligt wird.
Ist dem Begünstigten  von dem Vertrag nichts bekannt, kann der Erbe bei rechzeitigem Handeln dem Vertrag seine Grundlage entziehen.
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht