Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr nachkommen kann. Sie kann bei juristischen Personen, wie AG´s oder GmbH Anlass sein, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Privatpersonen
steht für die Regulierung der Schulden bzw. die Entschuldung der Person das sog. Restschuldbefreiungsverfahren (Privatinsolvenz) zur Verfügung.