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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Zeuge

Ein Zeuge ist eine Person, die über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, aussagen soll. Zeugen sind eines der wichtigsten Beweismittel im zivilgerichtlichen Verfahren, zu denen Erbschaftprozesse zählen, um Tatsachen zu beweisen, die eine Partei eines Prozesses behauptet, die andere Partei aber bestritten hat. Daraus folgt, dass ein Zeuge streng von den unmittelbaren Streitparteien eines Erbrechtsprozesses zu unterscheiden ist. Die Parteien des Prozesses können und müssen sogar Angaben zu dem Sachverhalt machen, der einem Rechtsstreit zugrunde liegt. Ihre Angaben haben aber in der Regel keine prozessuale Beweiskraft.
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