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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach
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Zustellungsbevollmächtigter

Ein Zustellungsbevollmächtigter ist ein Vertreter einer Person, der zur Entgegennahme von Zustellungen - in gerichtlichen Verfahren beispielsweise von Beschlüssen -, Verfügungen oder Urteilen besonders ermächtigt ist. Die Bevollmächtigung sollte schriftlich erfolgen, um Schwierigkeiten für den Nachweis der Bevollmächtigung zu vermeiden. Ein Anwalt ist im Zivilprozess immer der Zustellungbevollmächtigte der von ihm vertretenen Partei. Die persönliche Ladung einer Partei zu einem Verhandlungstermin erfolgt dennoch immer gegenüber der Partei selbst.

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Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht