Das 1. Mosbacher Vorsorgesymposium war ein voller Erfolg:
Wegen Überfüllung des Saals mussten Zuhörer, die nicht bereits kurz vor Beginn der Veranstaltung erschienen waren, aus feuerpolizeilichen Gründen leider abgewiesen werden.
Bundestag beschließt Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 24.02.2011 die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder mit ehelichen Kindern im Deutschen Erbrecht beschlossen und damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28.05.2009 Rechnung getragen.
Damit eine unentgeltliche Verfügung (Schenkung) des Vorerben wirksam wird, müssen sowohl der Nacherbe als auch Nach-Nacherben zustimmen.
... → mehrBestimmt der Erblasser, dass eine Testamentsvollstreckung dann endet, sobald der Vorerbe keine Schulden mehr hat, insbesondere erfolgreich ein Restschuldbefreiungsverfahren durchgeführt worden ist, ist diese Einschränkung im Testamentsvollstreckerzeugnis zu vermerken.
... → mehrFachvorträge 2011: Immobilienübergabe und Berliner Testament
Die Siedlergemeinschaft Weinheim, in Zusammenarbeit mit der Verbandskreisgruppe Rhein-Neckar präsentierten am 24. Januar 2011 im Rolf-Engelbrecht-Haus zwei Fachvorträge zu den vielfältigen Themen des Erbrechts. Hierzu wurden über den Landesverband Baden-Württemberg zwei Fachanwälte zur Verfügung gestellt, welche Gründungsmitglieder des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten sind, einem Zusammenschluß von Anwälten und Notaren die ihr Augenmerk ausschließlich dem Erbrecht widmen.
Am 01.01.2011 sind 1.116 Fachanwaltschaften Erbrecht zugelassen. Von insgesamt 20 möglichen Fachanwaltschaften findet sich die Fachanwaltschaft Erbrecht damit auf der 10. Position wieder.
... → mehrLaut Bundesfinanzministerium, lag das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer im Jahr 2010 bei 4,4 Milliarden Euro. Durchschnittlich entfielen also auf jeden Deutschen 54 Euro Erbschaftsteuer.
... → mehrFachanwalt für Erbrecht Roth hat als Mitautor einen neuen Ratgeber zum Thema "Testamentsvollstreckung" im dtv - Verlag veröffentlicht. Hier die näheren Informationen:
... → mehrAb 1.1.11 sind eingetragene Lebenspartner im Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht komplett gleichgestellt. Seit 1.1.2009 galt nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen, wie vor allem beim persönlichen Freibetrag (wie bei Eheleuten : 500.000 Euro).
... → mehrDer Oberlandesgericht Brandenburg hat bestätigt, dass auch ein nur kurzer Besuch der Volksschule nach dem 2. Weltkrieg genügen kann, um ein Testament wirksam zu verfassen, wie Erbrechtsexperte Wolfgang Roth erläutert:
Auch wenn ein Erblasser nur ca. 3-4 Jahre früher die Volksschule besuchte, ist dies kein hinreichendes Indiz dafür, dass die Eigenhändigkeit eines verfassten Testaments dadurch ausgeschlossen wäre.
Die Erblasserin setzte ihren vorverstorbenen Lebensgefährten zum Vorerben, eine weitere Person zum Nacherben in handgeschriebenen Testamenten ein. Der ebenfalls bezeichnete Testamentsvollstrecker beantragte einen Alleinerbschein zu Gunsten des Nacherben. Das Amtsgericht kündigte an, diesen zu erlassen. Die vom Sohn der Erblasserin erhobene Beschwerde ist erfolglos.
Der Einwand, die Erblasserin sei Analphabetin gewesen, weil sie nur ca. 3-4 Jahre die Volksschule besucht hatte und daher das Testament nicht eigenhändig geschrieben worden sei, verfängt nicht. Die Eigenhändigkeit des Testamentstextes, den Testierwillen und die Echtheit der Unterschrift muss derjenige beweisen (Darlegungs- und Beweislast), der sich darauf beruft. Mehrere Zeugen sagten aus, dass die Verstorbene zwar selten geschrieben hatte, nicht jedoch, dass sie des Schreibens unfähig gewesen wäre. Sie hatte zum Beispiel ihre Bankdaten auf Zettel aufgeschrieben und das Schriftbild des Testamentstextes deckte sich auch mit demjenigen ihrer Unterschrift. Ein nur kurzer Besuch der Volksschule führt nicht zwangsläufig zu einem bestehenden Analphabetismus, sodass aus den Zeugenaussagen der Schluss gezogen werden kann, dass der Testamentstext zumindest als vorformulierter Text von der Erblasserin selbst abgeschrieben werden konnte.
Nicht wenige Überlebende des 2. Weltkrieges besuchten damals die Volksschule. Auch wenn diese nicht allzu lange andauerte und sie oft nur die Grundzüge des Lesens und Schreibens vermitteln konnte, wurden doch die für das Formerfordernis der Eigenhändigkeit eines Testaments notwendigen Strukturen gelegt. Das OLG bestätigt, dass auch eine nur kurze Schulbildung dazu führen kann, ein Testament mit Testierwillen auf diesem Hintergrund zu errichten.
Fundstelle: OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2025 – 3 W 55/24
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