Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt "Theorie der Doppelberechnung" im Pflichtteilsrecht auf:
Für die Frage des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB kommt es allein auf die Pflichtteils-berechtigung dem Grunde nach im Zeitpunkt des Erbfalles an.
Das Landgericht Braunschweig verurteilte einen 26-jährigen zu 3 Jahren Gefängnis, weil er seine seit Jahren in einem Heim im Wachkoma liegende Mutter mit einem Handtuch erstickt hatte. Auf diese Weise wollte er sie – wie er sagte - von ihrem Leiden erlösen. Er sei sicher gewesen, dass seine Mutter in diesem Zustand nicht hatte weiterleben.
... → mehrDer Bundesgerichtshof hat eine Kehrtwende im Bereich der Pflichtteilsergänzung vollzogen:
Die Pflichtteilsergänzung ist nun auch ohne Pflichtteilsberechtigung zur Zeit der Schenkung gegeben.
Wer Testamentsfälschung behauptet, zahlt die Gutachterkosten.
... → mehrStirbt ein Kommanditist, über dessen Kommanditanteil Dauertestamentsvollstreckung angeordnet ist, ist diese im Handelsregister einzutragen. Das hat der BGH nun vorgegeben und damit eine lang andauernde Streitfrage geklärt.
... → mehrDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Entziehung des Pflichtteils auch darauf gestützt werden kann, dass der Pflichtteilsberechtigte wegen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurde.
... → mehrDie Fachanwälte für Erbrecht Wolfgang Roth und Thomas Maulbetsch haben beide den Lehrgang zum "Nachlasspfleger" bestanden und wurden nun entsprechend zertifiziert.
... → mehrDass das Erbschaftsfundraising immer bekannter wird, ist mittlerweile auch in juristische Fachkreise durchgedrungen. FAErbR Wolfgang Roth wurde deshalb von der für Juristen führenden Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift) gebeten, dazu ein kurzes Interview abzugeben. Anbei finden Sie das Interview, das in einer der nächsten Ausgaben veröffentlicht wird:
... → mehrPressestimmen:
Geht es nicht den meisten Menschen so? Solange sie gesund und fit sind, blenden sie die Tatsache aus, dass sich dies auch einmal ändern kann und dass sie besser daran täten, für diesen Fall vorzusorgen und Personen ihres Vertrauens zu bevollmächtigen [...]. Für den Normalbürger ist die Formulierung der Verfügungen eine Terra incognita.
Nur in Louisiana haben bestimmte Kinder und deren eigene Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch gemäß einer bestimmten Pflichtteilsquote. Pflichtteilsberechtigt sind alle Kinder, die jünger als 24 sind sowie ältere Kinder, wenn sie dauerhaft aufgrund körperlicher oder seelischer Gebrechen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst aufzubringen.
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