Im Rahmen seiner Dozententätigkeit am AN-Institut der Hagen Law School unterrichtet FAErbR Roth den Teilbereich "Testamentsvollstreckung".
... → mehrDer Vorsorgeplaner
Wie Sie durch Vollmachten, Verfügungen und Testamente für den Krankheits-, Pflege- und Erbfall vorsorgen
Erscheinungsdatum: 09.09.2011
Das OLG Düsseldorf fordert für die wirksame Beschränkung des Pflichtteilsrechts „in guter Absicht“ die hinreichende Angabe des Kernsachverhaltes in der letztwilligen Verfügung.
... → mehrKosten der Todesanzeige sind „Beerdigungskosten“ trotz fehlender Namensnennung
Auch wenn der Name eines Angehörigen des Erblassers in einer Todesanzeige fehlt, sind die dafür angefallenen Inseratskosten als Beerdigungskosten gemäß § 1968 BGB anzusehen und somit Nachlassverbindlichkeiten.
Schlägt ein Erbe „aus allen Berufungsgründen“ die Erbschaft aus, erfasst die Ausschlagung sowohl die dem Ausschlagenden bekannten als auch ihm unbekannte Berufungsgründe und ist nicht wegen Irrtums anfechtbar.
... → mehrDer Fall des OLG Nürnberg:
Der Testamentsvollstrecker verklagte am 5.10.2007 eine Miterbin auf Feststellung, dass sein Teilungsplan über die Nachlassauseinandersetzung des Erblassers wirksam ist. Am 24.3.2009 lehnte er die zur Entscheidung berufenen Richter des Landgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit ab, was als unbegründet zurückgewiesen wurde. Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde nahm er am 12.6.2009 gegenüber dem OLG Nürnberg zurück. Eine Kostenentscheidung wurde hierüber nicht getroffen. Durch Urteil vom 26.8.2009 wurde die Klage abgewiesen und für das Klageverfahren ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen.
Das 1. Mosbacher Vorsorgesymposium war ein voller Erfolg:
Wegen Überfüllung des Saals mussten Zuhörer, die nicht bereits kurz vor Beginn der Veranstaltung erschienen waren, aus feuerpolizeilichen Gründen leider abgewiesen werden.
Bundestag beschließt Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 24.02.2011 die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder mit ehelichen Kindern im Deutschen Erbrecht beschlossen und damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28.05.2009 Rechnung getragen.
Damit eine unentgeltliche Verfügung (Schenkung) des Vorerben wirksam wird, müssen sowohl der Nacherbe als auch Nach-Nacherben zustimmen.
... → mehrBestimmt der Erblasser, dass eine Testamentsvollstreckung dann endet, sobald der Vorerbe keine Schulden mehr hat, insbesondere erfolgreich ein Restschuldbefreiungsverfahren durchgeführt worden ist, ist diese Einschränkung im Testamentsvollstreckerzeugnis zu vermerken.
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