Kontakt nach oben
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Obrigheim bei Mosbach

Aktuelles aus der Kanzlei

06.02.2017
Notar - Nachlassverzeichnis - Untätigkeit

Beschwerde gegen untätigen Notar ist "Pflicht"

Untätigkeitsbeschwerde gegen Notar muss erhoben werden, andernfalls man ein Zwangsgeld riskiert

Erbrechtsexperte Wolfgang Roth aus Obrigheim zeigt an Hand eines aktuellen Falles auf, dass man einen untätigen Notar notfalls mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde angehen muss, um selbst kein Zwangsgeld zu kassieren, wenn der Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses verweigert.

Der Leitgedanke der Entscheidung:

Selbst die Anfrage bei 25 Notaren zu deren Bereitschaft, ein notarielles Nachlassverzeichnis für einen Pflichtteilsberechtigten zu errichten, entlastet den auskunftsverpflichteten Erben nicht davon, auch noch eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den Notar zu erheben. Fehlt es hieran, ist gegen ihn ein Zwangsgeld festzusetzen, denn so kann er den Auskunftsanspruch eventuell noch erfüllen.

Der Sachverhalt des OLG Düsseldorf:

Ein Erbe wurde dazu verurteilt, einem Pflichtteilsberechtigten ein notarielles Nachlassverzeichnis über den Bestand der Erbschaft errichten zu lassen. Der örtlich zuständige Notar wollte dies aus nicht näher genannten Gründen nicht tun. Der Erbe fragte daraufhin 27 Notare in seinem Umkreis wegen der Erstellung des Verzeichnisses an; auch diese lehnten alle ab.

Der Erbe beantragte deswegen beim Landgericht, ein Zwangsgeld gegen den Erben festzusetzen. Das LG gab dem Zwangsgeldantrag statt. Der dagegen eingelegten Beschwerde des Erben versagt das OLG Düsseldorf den Erfolg.

Die tragenden Gründe der Entscheidung:

Die Vollstreckung der Auskunftspflicht setzt nach § 888 der Zivilprozessordnung voraus, dass die vorzunehmende Handlung allein vom Willen des Verpflichteten (also: dem Erben) abhängt. Hieran fehlt es, wenn ihm die Handlung  unmöglich ist oder sie von einem dem Einfluss des Verpflichteten entzogenen Willen abhängt, unabhängig davon, ob dies auf einem Verschulden des Verpflichteten beruht oder nicht.

Die Auskunftsverpflichtung hängt von der Bereitschaft eines Dritten, nämlich des Notars, ab. Die Erbin hat aber die Pflicht, die Handlung des mitwirkenden Notars mit der ihr gebotenen Intensität einzufordern und die zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten hierfür auszuschöpfen. Erst wenn diese Optionen fruchtlos verlaufen, ist die im Urteil festgeschriebene Auskunftspflicht per notariellem Verzeichnis nicht unmittelbar von der Erbin erzwingbar: Der Schuldner hat also alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die notarielle Mitwirkung zu erlangen. Nur die Anfrage bei über 25 Notariaten genügt hierfür nicht. Nach § 15 Absatz 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) darf der Notar seine Urkundentätigkeit nicht grundlos verweigern. Geschieht dies dennoch, kann dagegen die Beschwerde zum Landgericht eingelegt werden.

Diesen Rechtsbehelf hat die Erbin aber gerade nicht eingelegt, sodass das gegen sie festgesetzte Zwangsgeld mit 1.000,00 € erforderlich ist.

Praxishinweis für Sie:

Die Entscheidung wird den Notaren  nicht gefallen: Der Senat zwingt den auskunftsverpflichteten Erben nunmehr dazu, förmliche Beschwerdeverfahren gegen die Untätigkeit des Notars einzuleiten, um nicht selbst Gefahr zu laufen, ein Zwangsgeld vom Pflichtteilsberechtigten zu kassieren, wenn der Notar seiner Arbeit nicht nachkommen will, worauf der Obrigheimer Erbrechstexperte hinweist.

Fundstelle: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.01.2017 – I – 7 W  67/16  

... → mehr


16.11.2016
Erbschaft - Ethos - Steuerberater

Referat zum Berufsethos für Steuerberater bei Nachfolgeplanung

Der Obrigheimer Erbrechtsexperte Wolfgang Roth hielt am 10.11.2016 auf Einladung des Deutschen Steuerberaterverbandes in der Kommende Dortmund ein Impulsreferat für Steuerberater und Steuerberaterinnen.

Der Berufsethos dieser Beratergruppe in Ansehung von Konfliktpotenzial bei der Nachfolgeplanung (Testament, Erbvertrag) wurde in leicht verständlicher Form vor ca. 60 interessierten Steuerberatern erörtert.

Dabei sprach Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth die größten Konfliktpotenziale, die bei der Erbrechtsberatung auftauchen können, an. Die nachstehende, kurze Zusammenfassung zeigt, wo Streit im Erbrecht seine Ursachen haben kann, wie Fachanwalt Wolfgang Roth aus langjähriger Praxiserfahrung weiß.

... → mehr


29.08.2016
Türkei - Bestattung - Katholik

Bestattung eines Katholiken aus München in der Türkei zulässig

Ob ein Deutscher, der mit einer ausländischen Staatsangehörigen (hier: einer Türkin) verheiratet ist, in der Türkei oder in Deutschland bestattet werden darf, hat das Amtsgericht München entschieden, wie Erbrechtsexperte Wolfgang Roth aus Obrigheim, erläutert:

Ob ein deutscher Katholik in der Türkei oder im Familiengrab in München beigesetzt werden darf, hängt vom Recht der Totenfürsorge ab. Dieses hat die türkische Witwe inne, welche die Beisetzung in der Türkei - auch gegen dem Wunsch der Mutter des Verstorbenen - vorgeben darf, wie das Amtsgericht München entschieden hat.

... → mehr


16.06.2016
Stiftung Warentest - Erbrechtstip - Finanztest

Fachanwalt Roth gibt Versorgungstips für Haustiere im Notfall

Der Obrigheimer Erbrechtsexperte, Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth, gibt in der neuesten Ausgabe von Finanztest der Stiftung Warentest Tipps dazu, wie man sein Haustier per Testament versorgen kann.

... → mehr


16.06.2016
Focus Spezial - Erbrechtsexperte - Anwaltsliste 2016

Fachanwalt Roth als TOP - Erbrechtsanwalt 2016 gelistet

RA Roth zählt wieder zu Deutschlands TOP-Erbrechtsanwälten

Focus-Spezial September 2016: Der Erbrechtsexperte und Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth aus Obrigheim zählt wieder zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht!

... → mehr


11.04.2016
Erbrecht - Betreuungrecht

Neues Buch zum Betreuungsrecht und Erbrecht erschienen

Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth hat in seinem neuen Buch "Erbfall und Betreuungsrecht" die Schnittstelle zwischen Betreuungsrecht und Erbrecht umfassend aufgearbeitet.

... → mehr


22.02.2016
Grundbuch - Erben - Einsichtnahme

Künftige Erben dürfen Grundbuch der Eltern nicht einsehen

Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth aus Obrigheim weist auf einen Fall hin, den das Oberlandesgericht Düsseldorf jüngst entschieden hat: Allzu neugierige Kinder dürfen das Grundbuch ihrer Eltern nicht einsehen.

... → mehr


02.02.2016
Grundbuch - Kosten - Grundstück

Kostenlose Berichtigung des Grundbuchs bei Erbauseinandersetzung

Erbrechtsexperte Wolfgang Roth aus Obrigheim erläutert an Hand eines Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) München, wie man bei einer Erbauseinandersetzung mit Umschreibung des Grundbuchs Kosten sparen kann:

... → mehr


05.01.2016
Testamentsvollstreckung - Steuerfragen

Steuerliche Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers

Bei einer Testamentsvollstreckung tauchen immer steuerrechtliche Fragen auf. Die Erklärung der Erbschaftsteuer, vor und nach dem Erbfall anfallende Steuern, Zahlung der Erbschaftsteuer usw. muss der Testamentsvollstrecker vornehmen. Praxisrelevante Konstellationen sind nachfolgende für Sie zusammengefasst:

... → mehr


27.11.2015
Sterbehilfe - Gesetz - Suizid

Sterbehilfegesetz gebilligt

Der Bundesrat hat das neue, lange umstrittene Sterbehilfegesetz nun gebilligt. Es sieht vor, die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" zukünftig unter Strafe zu stellen. In seiner Sitzung vom 27.11.2015 hat der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz zur Einfügung eines neuen Straftatbestandes in § 217 des Strafgesetzbuchs genehmigt.

... → mehr


Ausgezeichnet durch:

Focus 2025 Focus 2024 Focus 2023 Focus 2022 Focus 2021 Focus 2020 WiWo 2021 WiWo 2019 WiWo 2019 WiWo 2024

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. Geschenke der Hoffnung
In Kooperation mit:

Fachanwälte für Erbrecht Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung Mediation im Erbrecht